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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 24/02 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Tantieme, Gewinntantieme, Gesamtausstattung, Gesellschaftergeschäftsführer, Angemessenheit, verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Führt eine Gewinntantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit zu verdeckten Gewinnausschüttungen, als sie 25 v.H. seiner Gesamtbezüge übersteigt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3882/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 24/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 87 |