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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 158/97
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 1a
Schlagwörter Rückzahlung, Abfindung, Pensionsanwartschaft, Negative Einnahmen, Rentenversicherung
Rechtsfrage: Im Streitjahr 1995 erfolgte Rückzahlung einer 1992 erhaltenen und ermäßigt besteuerten Pensionsabfindung (im Zusammenhang mit der Auflösung eines VEB der ehemaligen DDR vereinbarte Entschädigung für den Verlust von Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung) als negative Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder nur beschränkt abziehbare Rentenversicherungsbeiträge i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 12.11.1997
Vorinstanz/AZ: III 227/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.1999
Erledigungs-Az: XI R 98/97
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: XI R 98/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 22.9.1999, XI R 98/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 02 73