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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 10/15 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 50 d Abs. 3, KStG § 14 Abs. 1, DBA-Niederlande |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Organschaft, Dividende |
Rechtsfrage: | Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für eine von einer niederländischen Tochtergesellschaft (Holding B.V.) an eine deutsche Kapitalgesellschaft weitergeleitete Dividende zu? Wurde die Dividende durch eine niederländische (Freistellungs-)Betriebsstätte erzielt und ist somit bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte der Klägerin als deren Organträgerin nicht zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 624/11 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 704 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 11 67 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |