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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 3/12 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitlicher Vertrag, Zeitlicher Zusammenhang, Bebautes Grundstück |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk? Sind die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen, weil es sich bei Erwerb des unbebauten Grundstücks um ein einheitliches Vertragswerk handelt, das darauf gerichtet war dem Kläger, der bei der Wahl des Bauträgers möglicherweise nicht frei war, ein bebautes Grundstück zu verschaffen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 417/10 GE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 14 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.06.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 3/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 91 |