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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 87/01 |
| §§: | EStG § 15 |
| Schlagwörter | Atypisch stille Gesellschaft, GmbH, Gesellschafter |
| Rechtsfrage: | Bestand eine atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und zwei zu je 1/3 beteiligten Gesellschaftern der GmbH trotz eines notariell beurkundeten Auflösungsbeschlusses, durch den die beiden Gesellschafter Abfindungszahlungen erhielten, noch weiter? |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 29.05.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 7032/96 K |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | I B 87/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |