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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 26/10 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 9 |
Schlagwörter | Abfindung, Freibetrag |
Rechtsfrage: | Abfindung bei Arbeitsplatzwechsel: Ist die Vorschrift des § 3 Nr. 9 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass sie jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn dem abgefundenen Arbeitnehmer unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Arbeitsplatzverlust droht (weil infolge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein anderes, bisher ruhendes, Beschäftigungsverhältnis als Beamter wieder auflebt) und somit eine soziale Härte nicht gegeben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1069/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 40 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 26/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 49 |