Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 31/08 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 226 Abs. 1, AO § 251 Abs. 2, KO § 55 Nr. 1, KO § 53, KO § 54
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Konkurs
Rechtsfrage: Sind Ansprüche auf Vergütung von Vorsteuer aus (Rück-)Lieferungen als im Sinne der Konkursordnung vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Forderungen anzusehen mit der Folge, dass das FA gegen diese Forderungen mit Konkursforderungen aufrechnen kann, sofern die Lieferung vor Verfahrenseröffnung ausgeführt und das Recht zur Rücklieferung in einem ebenfalls vor Eröffnung des Konkursverfahrens abgeschlossenen Vertrag vereinbart worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.11.2007
Vorinstanz/AZ: 12 K 2172/06 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2009
Erledigungs-Az: VII R 31/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 81