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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 43/05 |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2, EStG 2001 § 52 Abs. 37 b, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Währung, Kursverfall, Rückwirkung, Verfassung, Finanzinnovation |
Rechtsfrage: | Rückwirkende Anwendung der durch das StÄndG 2001 geänderten Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG -Berechnung der Marktrendite bei Finanzinnovationen in ausländischer Währung nur für den Unterschied zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung, so dass Wechselkursschwankungen zwischen Kauf und Verkauf unberücksichtigt bleiben-- verfassungsrechtlich unzulässig (echte Rückwirkung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 6536/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 43/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 07 |