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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 23/11 (BFH)
§§: AO § 37 Abs. 2
Schlagwörter Rückforderung, Kreditinstitut, Erstattung, Zahlungsempfänger, Kündigung
Rechtsfrage: Fungiert ein Kreditinstitut auch dann nur als Zahlstelle, wenn ein Erstattungsbetrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht wird, das einen Sollstand aufweist, der durch den eingehenden Betrag gemindert wird? Ist bei der Frage, wer Zahlungsempfänger ist, grundsätzlich auf den Willen des Leistenden abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 2386/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2011
Erledigungs-Az: VII R 23/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 90