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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 67/97
§§: AO 1977 § 364 b Abs. 2, FGO § 76 Abs. 3, FGO § 79b Abs. 3
Schlagwörter Ausschlußfrist, Steuererklärung, Schätzung, Verspätetes Vorbringen, Ermessen
Rechtsfrage: Muß das FG nach Versäumnis einer vom FA gem. § 364b AO 1977 gesetzten Ausschlußfrist die erst während des Klageverfahrens eingegangenen Steuererklärungen (bisher Schätzungsbescheide) zurückweisen oder sind sie zu berücksichtigen, wenn dies zu keiner Verzögerung des Rechtsstreits führt? Ist für die Beurteilung einer Verzögerung auch das Vorverfahren einzubeziehen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.02.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 3053/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.1999
Erledigungs-Az: X R 67/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt und Revision zurückgenommen