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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 33/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BeamtVG § 58 Abs. 1, BGB § 1587 b Abs. 2 |
Schlagwörter | Versorgungsausgleich, Auffüllungszahlung, Scheidung, Ausgleichszahlung |
Rechtsfrage: | Ist die von einem Beamten im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seinen Ehepartner geleistete Ausgleichszahlung zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs einer sog. Auffüllungszahlung an den Dienstherrn gemäß § 58 Abs. 1 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge ( sog. Quasisplitting nach § 1587 b Abs. 2 BGB) gleichzusetzen und liegen insoweit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7167/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 33/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |