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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 54/98
§§: GrEStG § 1 Abs. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Erwerb, Grundstück im Planungszustand, Unbebautes Grundstück, Faktischer Zwang, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Grundstückserwerb im Planungszustand. Gehören Aufwendungen des Grundstückserwerbers, die er neben dem Kaufpreis für des unbebaute Grundstück auch für die Übernahme der Planungsunterlagen entrichtet, zur Gegenleistung im i.S. des § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 GrEStG und sind hier die Grundsätze des einheitlichen Vertragswerks anzuwenden? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 03.06.1997
Vorinstanz/AZ: 3 K 140/96 GE
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.1999
Erledigungs-Az: II R 54/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 02 25