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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 51/04 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 173 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kaufpreisminderung, Rückwirkendes Ereignis, Änderung |
Rechtsfrage: | Kaufpreisherabsetzung als rückwirkendes Ereignis bei Sonderabschreibung nach dem FördG: Führt die in den Jahren 1996/98 erfolgte Herabsetzung des Kaufpreises für ein Wohn- und Geschäftshaus als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zur Änderung der in den Jahren 1992 bis 1994 in Anspruch genommenen Sonderabschreibung auf Anzahlungen nach § 4 FördG? Steht die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO 1977 einer Änderung der Feststellungsbescheide entgegen? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4148/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 167 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 05 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 51/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 80 |