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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 97/03
§§: EStG § 64 Abs. 2, EStG § 64 Abs. 3
Schlagwörter Haushaltszugehörigkeit, Kindergeld
Rechtsfrage: Zu wessen Haushalt gehören die Kinder getrennt lebender Eltern, wenn sie beim Vater wohnen, von ihm unterhalten werden, bei ihm schlafen, untertags aber von der Mutter in deren Wohnung betreut werden? Ggf. Zugehörigkeit zum Haushalt beider Eltern, Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 2 (Haushaltszugehörigkeit) oder nach § 64 Abs. 3 EStG (Zahlung einer Unterhaltsrente)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.09.2003
Vorinstanz/AZ: 15 K 542/99 KI
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 11 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2005
Erledigungs-Az: III R 91/03
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 91/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 24 59