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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 13/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3 b
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Erbengemeinschaft, Betriebsverpachtung, Grundstück
Rechtsfrage: Liegt eine Betriebsunterbrechung vor, wenn der vor Jahrzehnten betriebene Brothandel eingestellt, das Betriebsgrundstück als einzige wesentliche Betriebsgrundlage jedoch zurückbehalten, zwischenzeitlich verpachtet und insoweit gewerbliche Einkünfte erklärt worden waren, und auf dem Grundstück aufgrund dessen Lage und Ausstattung ein solcher Betrieb wieder aufgenommen werden könnte, oder ist vielmehr von einer Betriebsaufgabe auszugehen, weil ein solcher Betrieb weder heutzutage rentabel unterhalten werden könnte noch die Erben des ehemaligen Betriebsinhabers die Absicht hatten, den Betrieb wieder aufzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.03.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 9/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 09 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2021
Erledigungs-Az: IV R 13/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 19