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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 46/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Sprachkurs, Berufliche Veranlassung, Fortbildung
Rechtsfrage: Französisch-Sprachkurs eines in einem inländischen Zweigwerk eines französischen Konzerns beschäftigten Maschinenbautechnikers ausschließlich beruflich veranlasst, weil die Sprachkenntnisse bei Besprechungen mit dem Konzern und für das berufliche Fortkommen (Aufstieg zum Abteilungsleiter) unabdingbar sind? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.09.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 981/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2002
Erledigungs-Az: VI R 46/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 09 93