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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 69/01 |
§§: | AO § 160, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | GmbH, Provision, Betriebsausgabe, Vermittlung, verdeckte Gewinnausschüttung, Planungskosten |
Rechtsfrage: | Kann eine GmbH die an eine in den USA ansässige Briefkastengesellschaft gezahlte Provision für Vermittlung eines Grundstückskaufs als Betriebsausgabe abziehen, auch wenn möglicherweise nicht nachgewiesen worden ist, dass diese Gesellschaft die Vermittlungsleistung erbracht hat? Stellen an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Planungskosten für das Grundstück verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil die Vereinbarung hierüber nicht glaubhaft nachgewiesen werden konnte? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2619/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 69/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 25 |