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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 3/10 (BFH) |
§§: | InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Verarbeitendes Gewerbe, Klassifikation, Labor |
Rechtsfrage: | Ist die Tätigkeit eines fotografischen Laboratoriums als verarbeitendes Gewerbe oder als Dienstleistungsbetrieb einzuordnen? Ist die in der WZ 93 gegenüber der WZ 79 vorgenommene Umqualifizierung von fotografischen Laboratorien vom verarbeitenden Gewerbe zur Dienstleistung unbeachtlich, da sich in der WZ 93 die Verkehrsauffassung nicht widerspiegelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 123/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 513 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 04 40 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |