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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 211/02 (BVerfG) |
| §§: | FGO § 56 Abs. 1, FGO § 56 Abs 2 |
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Postausgangsbuch, Computer |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einsatz des PC zur Führung des Postausgangsbuchs. |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 13.12.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | X R 42/01 (NV) |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 58 79 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 14.04.2004 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 211/02 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |