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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 21/03
§§: EStG § 74 Abs. 1 Satz 4, EStG § 74 Abs. 1 Satz 1, SGB I § 48
Schlagwörter Abzweigung, Kindergeld, Unterhalt
Rechtsfrage: Setzt eine Abzweigung des Kindergelds nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG zusätzlich voraus, dass der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt (von Jugendamt finanzierte Unterbringung von Mutter und Kind in einem Mutter-Kind-Heim, ggf. Erfüllung der Unterhaltspflicht der Mutter durch immateriellen Unterhalt)? Auslegung von § 74 Abs. 1 EStG entsprechend § 48 SGB I? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.01.2003
Vorinstanz/AZ: 12 K 2112/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2004
Erledigungs-Az: VIII R 21/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 48