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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 81/13 (BFH) |
| §§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 |
| Schlagwörter | Erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag, Ausschließlichkeit, Grundstücksverwaltung |
| Rechtsfrage: | Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung: Ist das Tatbestandsmerkmal der "Ausschließlichkeit" in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowohl qualitativ, quantitativ als auch zeitlich auszulegen? Muss die ausschließlich grundstücksverwaltende Tätigkeit ganzjährig ausgeübt werden? Ist eine zweimonatige "Unterbrechung" dieser Tätigkeit (zwischen Verkauf des bisherigen Grundbesitzes und Erwerb neuen Grundbesitzes), in der ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, schädlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 01.10.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2605/10 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 153 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 08 96 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |