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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-861/16 (EuG) |
| §§: | DVO (EU) 2016/1647, VO (EU) 2016/1036 |
| Schlagwörter | EG, EU Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, vorläufiger Zoll, Schuhe, Vietnam, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Klage für zulässig zu erklären; - die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1647 der Kommission vom 13.9.2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam und hergestellt von Best Royal Co. Ltd, Lac Cuong Footwear Co., Ltd, Lac Ty Co., Ltd, Saoviet Joint Stock Company (Megastar Joint Stock Company), VMC Royal Co Ltd, Freetrend Industrial Ltd und seinem verbundenen Unternehmen Freetrend Industrial A (Vietnam) Co, Ltd, Fulgent Sun Footwear Co., Ltd, General Shoes Ltd, Golden Star Co, Ltd, Golden Top Company Co., Ltd, Kingmaker Footwear Co. Ltd, Tripos Enterprise Inc., Vietnam Shoe Majesty Co., Ltd und zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 38 S. 47 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |