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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 39/08 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Grundstück, Gebäude, Gebäudeteil, Werbungskosten
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei teilweiser Vermietung untergeordneter Teile eines bebauten Grundstücks: Ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von untergeordneten Teilen eines bebauten Grundstücks zu einem nicht kostendeckenden Mietzins die Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und ein Prüfungsrecht des FA zu untersagen? Ist bei Bejahung eines Prüfungsrechts des FA dann bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht nur auf die vermieteten Teile abzustellen und bei den unvermieteten ein Werbungskostenabzug zu verneinen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.03.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 4293/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.04.2009
Erledigungs-Az: IX R 39/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 20 90