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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 99/08 (BFH)
§§: KStG § 12, AStG § 6, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 3
Schlagwörter Umzug, Europäische Union, Betriebsaufgabe, Entstrickung, EG, EU, Wegzug
Rechtsfrage: Darf bei einem Wegzug eines Freiberuflers in das EU-Ausland (hier: von Deutschland nach Belgien) und Fortsetzung der Tätigkeit im Ausland entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung keine (fiktive) Betriebsaufgabe besteuert werden, weil die Besteuerung gegen das gemeinschaftsrechtliche Grundrecht der Niederlassungsfreiheit verstoßen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.03.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 4110/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 259
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 01 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2009
Erledigungs-Az: I R 99/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 35