Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-55/16 (EuGH)
§§: Richtlinie 79/1072/EWG
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerneutralität, Erstattung, Nachweis
Rechtsfrage: Stehen/standen die Bestimmungen der Achten Richtlinie (79/1072/EWG) und der Grundsatz der Steuerneutralität Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Steuersicherheit die Voraussetzungen regeln/regelten, unter denen das Recht auf Mehrwertsteuererstattung ausgeübt werden kann, wie im vorliegenden Fall den Nachweis für die Entrichtung der Steuer durch Lieferanten?
Vorinstanz: Înalta Curte de Casatie si Justitie (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 145 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.06.2016
Erledigungs-Az: Rs C-55/16