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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 15/04
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Darlehen, Umwidmung, Zinsen, Betriebsausgabe, Werbungskosten
Rechtsfrage: Umwidmung eines Darlehens nach einer Betriebsaufgabe. Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben eines bis zum 31.3.1993 selbständig, danach nichtselbständig tätigen Handelsvertreters oder als mit einem häuslichen Arbeitszimmer in Zusammenhang stehende und unter die Abzugsbeschränkung der § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, § 9 Abs. 5 EStG fallende Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften? Kann die Verknüpfung der Bankschuld mit dem früheren Gewerbebetrieb auch durch die Verwendung von bisher betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern im Rahmen einer anderen Einkunftsart und der damit verbundenen Darlehensumwidmung beendet werden oder ist eine entsprechende Beendigung im Falle eines bestehenden Verwertungshindernisses nur durch dessen Wegfall möglich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.09.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 225/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 51 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2007
Erledigungs-Az: X R 15/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 48