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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 79/01 |
§§: | UmwStG § 20 Abs. 2 |
Schlagwörter | Teilwert, Halbfertige Arbeiten, Einbringung, Umwandlung, Wahlrecht, Stille Reserven |
Rechtsfrage: | Darf eine GmbH bei der Einbringung der Kommanditanteile einer früheren KG in die GmbH das Wahlrecht nach § 20 UmwStG in der Weise ausüben, dass 90 v.H. der stillen Reserven in den erworbenen teilfertigen Arbeiten aufgedeckt werden, indem der Bilanzansatz mit 90 v.H. der Teilwerte erfolgte? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2363/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 81 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 79/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 95 27 |