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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 54/01 |
§§: | AO 1977 § 42, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 17 |
Schlagwörter | Missbrauch, Schweiz, Anteilsübertragung, Teilwertabschreibung |
Rechtsfrage: | Ist bei der Übertragung schweizerischer Aktien auf eine GmbH & Co. KG (KG) ein Gestaltungsmissbrauch gegeben, weil von Anfang an eine Besteuerung von Kapitaleinkünften bei den Aktionären vermieden werden sollte, wenn der Kommanditist durch Übertragung von Aktien auf seine Kinder das Entstehen einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG vermieden hat, die AG über Jahre hinweg auf Ausschüttungen verzichtete und ihren Aktionären Darlehen zur Verfügung stellte, bei der entgeltlichen Übertragung der Aktien auf die KG an Stelle einer Barzahlung des Kaufpreises eine Übernahme der Darlehensrückzahlungsverpflichtungen der Aktionäre gegenüber der AG durch die KG erfolgte, die AG anschließend die Ausschüttung einer "Superdividende" beschließt, die bei der KG mit den übernommenen Darlehen verrechnet wird, zur Wertlosigkeit der Aktien führt und es der KG ermöglicht, eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung vorzunehmen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1204/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1474 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 81 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2003 |
Erledigungs-Az: | IV R 54/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 34 44 |