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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 40/11 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 62 |
Schlagwörter | Pensionskasse, Grenzgänger, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Altersvorsorge, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Leistungen an und aus schweizer Vorsorgeeinrichtungen: 1. Handelt es sich bei den Erträgen, die in einer - auf einem Vorsorgevertrag mit einer schweizer Stiftung basierenden - Austrittsleistung eines aus einem schweizer Unternehmen ausscheidenden Grenzgängers enthalten sind, um steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des AltEinkG? - 2. Stellen Beiträge des Begünstigten zum Überobligatorium der schweizer Pensionskassen berücksichtigungsfähige Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b 1. Halbsatz EStG 2002 i.d.F. vom 13.12.2006 dar? - 3. Kommt eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 62 EStG für im Überobligatorium bzw. Außerobligatorium geleistete Arbeitgeberbeiträge in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 147/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 40/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 12 98 |