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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 90/07 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 3 Abs. 9, UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG 2005 § 12 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Sonstige Leistung, Verzehr an Ort und Stelle, Verzehr, Tarif, Regelsteuersatz, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | 1. Sind Umsätze aus dem Verkauf von Hot Dogs, Nachos und Popcorn im Eingangsbereich zu Kinosälen ermäßigt zu besteuern, wenn der erbrachten Leistung wegen fehlender Verzehrvorrichtungen kein restaurationsartiger Charakter beizumessen ist? - 2. Führt allein die Zubereitung des Fingerfoods zur Annahme einer sonstigen Leistung (Dienstleistung) nach § 3 Abs. 9 UStG 2005, die dem Regelsteuersatz unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 7371/05 B |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 253 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 05 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2009 |
Erledigungs-Az: | V R 90/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 25 70 |