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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 47/96 |
§§: | AO 1977 § 233 a Abs. 5, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Zinsen, Nachforderung, Tatbestand, Änderung, Steuerbescheid |
Rechtsfrage: | Beginnt der Zinslauf i.S. des § 233a AO 1977 auch dann 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist, wenn die zur Änderung des ESt-Bescheides nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO 1977 führenden Tatbestandsmerkmale ( hier: nachträgl. Erhöhung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG) erst nach dieser Karenzzeit entstanden sind? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2516/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 906 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.01.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII R 47/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 16 78 |