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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 1/07
§§: EStG § 35 a Abs. 1
Schlagwörter Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, Arbeitgeber, Haushaltshilfe
Rechtsfrage: Kann der einzelne Beteiligte an einer Arbeitgebergemeinschaft, die zur Reinigung der jeweiligen Haushalte der Mitglieder einen Vollzeit-Arbeitsvertrag mit einer Haushaltshilfe abgeschlossen hat, die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch nehmen? Ist hierfür zwingend ein unmittelbares Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe erforderlich oder genügt ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis wie über eine Hausverwaltung, wenn der anteilige Arbeitslohn der Reinigungskraft im Rahmen der Nebenkostenzahlungen an den Vermieter geleistet und so als haushaltsnahe Dienstleistung qualifiziert wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 16.11.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 1407/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 590
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2007
Erledigungs-Az: VI R 1/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache