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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 113/02 |
§§: | AO § 233 a Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Erstattungszinsen, Aufhebung der Vollziehung, Erstattung, Verzinsung, Zinsberechnung |
Rechtsfrage: | Umfasst das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrages" in § 233 a Abs. 3 Satz 3 FGO auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5543/99 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1346 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 97 04 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII B 301/02 - Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VIII R 12/04 |