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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 34/07 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Freiberufler, Beteiligung, Betriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Gesellschaft |
Rechtsfrage: | Gehört die Beteiligung eines freiberuflichen Bildjournalisten an einer GmbH, deren Geschäftsgegenstand die Herstellung, Vermittlung und Vertrieb von Bildmaterial an Presse, Werbung und Wirtschaft ist (Verwertungsgesellschaft) zum notwendigen Betriebsvermögen des freiberuflichen Betriebs mit der Folge, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung zu den Einkünften aus § 18 EStG gehört? Ist in Fällen, in denen freiberufliche Tätigkeit und Vermarktung typischerweise "in verschiedener Hand" liegen, die Eigenschaft einer Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen - unabhängig von der Höhe der Beteiligung und der Höhe des mit der Beteiligungsgesellschaft getätigten Umsatzes - zu verneinen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3623/04 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 34/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 11 58 |