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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 118/99
§§: EStG § 33 c
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Bundesverfassungsgericht
Rechtsfrage: In welcher Höhe können beiderseits berufstätige und zusammenveranlagte Eheleute im Streitjahr 1983 Kinderbetreuungskosten abziehen, wenn sie die Unvereinbarkeit des § 33c EStG mit Art. 6 GG vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.09.1989
Vorinstanz/AZ: 13 K 13158/85
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2002
Erledigungs-Az: VI R 118/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 02 31