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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-600/10 (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 63, EWR-Vertrag Art. 40 |
Schlagwörter | EG, EU, Pensionsfonds, Pensionskassen, Zinsen, Dividenden |
Rechtsfrage: | Hat Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV sowie aus Art. 40 EWR-Vertrag verstoßen, indem es Rechtsvorschriften beibehalten hat, nach denen Dividenden, die an beschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden sowie Zinsen, die an solche Pensionsfonds und an beschränkt steuerpflichtige Pensionskassen gezahlt werden, steuerlich ungünstiger behandelt werden als Dividenden bzw. Zinsen, die an unbeschränkt steuerpflichtige Pensionskassen bzw. unbeschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2011 Nr. C 80 S. 11 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 22.11.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs C-600/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 76 |