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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 103/98
§§: EStG § 33 Abs. 1
Schlagwörter Möbeleinlagerung, Räumungsklage, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Sind die Aufwendungen für Möbeleinlagerung nach Räumungsvollstreckung als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.06.1998
Vorinstanz/AZ: 12 K 5147/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.1999
Erledigungs-Az: III B 103/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig