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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 44/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, Versicherung, Betriebseinnahme, Verfassung | 
| Rechtsfrage: | Hat ein selbständiger Versicherungsvermittler die volle Prämiendifferenz zwischen vergünstigten Haustarifen und den Kundentarifen ohne Berücksichtigung von Abschlägen nach § 8 Abs. 3 EStG und ohne die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung als geldwerten Vorteil der Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterwerfen? Verfassungswidrige Benachteiligung von Selbständigen gegenüber begünstigt besteuerten Arbeitnehmern? Divergenz zum BFH-Urteil IX R 10/05 (BStBl II 2006 S. 71)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2300/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 01 30 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.04.2010 | 
| Erledigungs-Az: | X R 44/08 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
