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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/09 (BFH)
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Erbbauzins, Gegenleistung, Sanierung
Rechtsfrage: Ist die Sanierungsverpflichtung Teil der Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer, wenn sich der Erbbauberechtigte gegenüber dem Grundstückseigentümer neben der Zahlung des Erbbauzinses auch zur Sanierung des Bauwerks auf dem Grundstück verpflichtet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.09.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 3205/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 23 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2010
Erledigungs-Az: II R 28/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 33 57