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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 93/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Übergangszeit, Bewerbung
Rechtsfrage: Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "mangels Ausbildungsplatz" in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 c EStG im Hinblick auf den Kindergeldanspruch für die Wartezeit zwischen Bewerbung und Beginn der Ausbildung, wenn sich das Kind aus einer beruflichen Vollzeiterwerbstätigkeit um eine weitere, höherwertige Berufsausbildung bzw. Fortbildung bewirbt. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 09.05.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1463/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2002
Erledigungs-Az: VIII R 93/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen