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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 9 Abs. 2, UStG 1999 § 15 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Gebäudeerrichtung, Vermietung, Zuordnung, Absicht, Option, Schätzung
Rechtsfrage: 1. Inwiefern erfolgte im Streitfall die Zuordnung zweier Einliegerwohnungen zum Unternehmen bereits bei Bezug der Eingangsleistungen, wenn aufgrund der später erfolgten Option zur Steuerpflicht der Vermietungsumsätze die Vorsteuerbeträge aus den Herstellungskosten erst nachträglich geltend gemacht wurden? - 2. Ist der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung an Unternehmen, die die Einliegerwohnungen an ihre Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen, zulässig? - 3. Hat das FG eine eigene Schätzungsbefugnis zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerteilbeträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.06.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 2350/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1685
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2012
Erledigungs-Az: XI R 17/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 01 92