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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 30/06 |
§§: | EStG § 33 Abs. 1, BGB § 1684 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kontaktpflege, Kinderbetreuungskosten, Schule, Ausland |
Rechtsfrage: | Flugkosten für Besuche der in Spanien bei der Mutter lebenden drei Kinder keine außergewöhnliche Belastung? Wahrnehmung des persönlichen Kontakts mit den Kindern auch im Geltungsbereich des § 1684 Abs. 1 BGB als unmittelbarer Ausfluss der Elternverantwortung, somit keine Außergewöhnlichkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3058/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 30/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision des Steuerpflichtigen unzulässig. Revision der Verwaltung führte zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 93 |