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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 50/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Grenzbetrag, Fahrtkosten, Doppelte Haushaltsführung |
Rechtsfrage: | Grenzbetragsberechnung beim Kindergeld vor 2012 bei einer sog. dualen Ausbildung: 1. Können Unterkunftskosten in einem Wohnheim im Rahmen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden, wenn das Kind am Wochenende im Kinderzimmer bei den Eltern lebt, während der Woche ein Zimmer in einem Wohnheim nutzt und in den Haushalt der Eltern eingebunden ist? - 2. Sind die Fahrten zwischen der Wohnung der Eltern und dem Wohnheim im Rahmen der Dienstreisegrundsätze zu berücksichtigen oder sind diese Aufwendungen nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 421/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 145 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2015 |
Erledigungs-Az: | XI R 50/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |