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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-483/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 10
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Entstehung, Mehrwertsteuer, Verjährungsfrist, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Steht Art. 10 der RL 77/388/EWG einer Auslegung nationaler Rechtsvorschriften und einer Verwaltungspraxis entgegen, die den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Zahlung der Mehrwertsteuer, auf dessen Grundlage die Verjährungsfrist für diesen Anspruch berechnet wird, auf den Tag festlegen, an dem die Mehrwertsteuererklärung abgegeben wird, mit der der Steuerpflichtige sein Recht auf Vorsteuerabzug beansprucht?
Vorinstanz: Tribunal de premiere instance de Mons (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 19 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.07.2009
Erledigungs-Az: Rs C-483/08