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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-901/16 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Subvention, Spanien, Fußballverein, Nichtigkeit, Wettbewerb, Binnenmarkt, Sport, Rückforderung
Rechtsfrage: Klage eines Fußballvereins gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die in der Klage geltend gemachten Nichtigkeitsgründe für zulässig und begründet zu erklären; - die Nichtigkeit des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 4.7.2016 über die staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten des Elche Club de Fútbol S.A.D. (und anderer Fußballvereine) SA.36387 (2013/C) (ex 2013/CP) festzustellen, insbesondere in Bezug auf den Elche CF; - Art. 1 des Beschlusses in Hinblick auf die Maßnahme 3 für nichtig zu erklären; - den Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Fußballverein ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 53 S. 40
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 12.03.2020
Erledigungs-Az: Rs T-901/16