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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/07
§§: AO § 5, ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 4, UmwStG § 20, ErbStG § 25, ErbStG § 14
Schlagwörter Ermessen, Auswahlermessen, Steuerschuldner, Schenkungsteuer, Betriebsvermögen, Einbringung, Freibetrag, Nießbrauch, Früherer Erwerb
Rechtsfrage: 1. Muss das Finanzamt im Schenkungsteuerbescheid seine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Auswahl des Steuerschuldners zum Ausdruck bringen, wenn es den Bescheid trotz Übernahme der Steuer durch den Schenker gegenüber dem Begünstigten erlässt? - 2. Sind die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG rückwirkend zu versagen, wenn geschenkte im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile gemäß § 20 UmwStG in eine andere GmbH eingebracht werden? - 3. Berechnung der Schenkungsteuer bei Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt und Übernahme der Steuer durch den Schenker unter Einbeziehung einer Vorschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.12.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 6936/01 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2008
Erledigungs-Az: II R 2/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 37 70