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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 29/97
§§: AO 1977 § 42, EStG § 50c, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Dividendenstripping, Mißbrauch, Beschränkte Steuerpflicht, Anrechnung, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Gestaltungsmißbrauch durch Dividenden-Stripping für nichtanrechnungsberechtigte Anteilsinhaber. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.12.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 3180/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: I R 29/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 04 84