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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 4/17 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Telefon, Steuerbare Leistung, Steuerentstehung, Entgelt, Sonstige Leistung |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Leistungsausführung bei Umsätzen im Zusammenhang mit sog. Prepaid-Verträgen: Ist aus Guthaben bei Prepaid-Verträgen Umsatzsteuer abzuführen, soweit der Kunde die Guthaben während der Vertragsdauer nicht nutzt oder genutzt hat und der Telekommunikationsanbieter sie - mangels Geltendmachung durch den Kunden - nicht zurückerstattet hat, wenn der Kunde die Guthaben während der Vertragsdauer für verschiedene Leistungen seines Telekommunikationsanbieters und von Drittanbietern hätte einsetzen können? Stellen die ungenutzten Guthaben Entgelt für die Erreichbarkeit der Kunden nach Aufladung dar bzw. sind sie zusätzliches Entgelt für bepreiste Telekommunikationsdienstleistungen, die der Kunde während der Vertragslaufzeit genutzt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4189/13 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 4/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 06 |