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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 37/11 (BFH)
§§: AO § 179 Abs. 2 Satz 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 128
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Mitunternehmerschaft, Liebhaberei, Teilbestandskraft, Umdeutung
Rechtsfrage: Kann das FA in einem gegenüber einer GbR erlassenen (positiven) Feststellungsbescheid, mit dem es die Einkünfte der Gesellschafter auf 0 Euro festgestellt hat, den Abzug betrieblich veranlasster Aufwendungen mit der Begründung versagen, es läge Liebhaberei vor? Ist die innerhalb des angefochtenen Feststellungsbescheids getroffene Feststellung, dass im Streitjahr eine Mitunternehmerschaft gegeben war, in (Teil-)Bestandskraft erwachsen? Kann der angefochtene positive Feststellungsbescheid in einen negativen Feststellungsbescheid umgedeutet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.07.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 4444/09 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 32 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 37/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG