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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 96/97 |
§§: | AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 155 |
Schlagwörter | Steuerbescheid, Bekanntgabe, Zugangsvermutung, Festsetzungsverjährung, Erbschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Keine Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn nach dem besonderen Geschehensablauf hinsichtlich des Verbringens der Post vom Finanzamt (vom Nebengebäude zum Hauptgebäude) zum Schalter der Bundespost zweifelhaft ist, ob der Steuerbescheid lt. Absendevermerk des Sachbearbeiters "Aufgabe zur Post am 28.12." auch tatsächlich noch vor Ablauf der Festsetzungsverjährung das Finanzamt verlassen hat. Reicht der Aufgabevermerk des Sachbearbeiters als Nachweis aus oder hätte das Finanzamt Beweisvorsorge für die tatsächliche Aufgabe zur Post treffen müssen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2976/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.1999 |
Erledigungs-Az: | II R 96/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 51 45 |