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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 29/10 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1, UStG 2005 § 15 Abs. 1 a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Private Lebensführung, Rechtsanwaltskosten
Rechtsfrage: Ist die Umsatzsteuer auf Rechtsanwaltskosten, die dem Stpfl. für einen Prozessbeistand in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angefallen sind, von diesem im Rahmen seines Einzelunternehmens als umsatzsteuerlicher Organträger gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG 2005 abzuziehen oder sind nach Maßgabe der § 15 Abs. 1 a UStG 2005 i.V.m. § 12 Nr. 1 EStG diese Aufwendungen mit der Folge der Versagung des Vorsteuerabzugs der privaten Lebensführung zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.06.2009
Vorinstanz/AZ: 8 K 1265/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2013
Erledigungs-Az: V R 29/10
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 22.12.2011 - V R 29/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 19 59