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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 14/13 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 6, GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ist der Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften als auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfallender Gewinn anzusehen, für den die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu gewähren ist? Ist § 9 Nr. 1 Satz 6 GewStG auch auf Teilanteilsveräußerungen anwendbar? Ist die Norm verfassungswidrig und verletzt insbesondere ihre Anwendung auf im Jahr 2004 vor ihrem Inkrafttreten getätigte Veräußerungen das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 207/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.12.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 14/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 05 |