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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 15/08 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 22, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. c |
Schlagwörter | Tagegeld, Invalidität, Umschulung, Arbeitslohn, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Unterliegen Tagegelder, die einem in Deutschland wohnenden Grenzgänger im Zusammenhang mit einer Umschulungsmaßnahme von der Schweizer Invalidenversicherung gezahlt wurden, als Arbeitslohn oder als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer? Wenn ja, sind diese gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. a oder c EStG steuerfrei? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 262/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1363 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2010 |
Erledigungs-Az: | VI R 15/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 39 65 |