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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/09 (BFH) |
§§: | GewStG § 2, EStG § 15, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Betreuer, Verfahrenspfleger, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Qualifizierung von Einkünften: Ist die Tätigkeit einer Berufsbetreuerin bzw. Verfahrenspflegerin als gewerbliche oder als freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren? Sind zumindest die Tätigkeiten mit Schwerpunkt im juristischen und/oder betriebswirtschaftlichen Bereich als freiberufliche Tätigkeit zu behandeln bzw. muss eine Aufteilung auf die einzelnen Wirkungskreise erfolgen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2787/03 G |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.06.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 14/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 22 56 |