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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 72/97 |
§§: | EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 a, EStG § 52 Abs. 20 Satz 3, GmbHG § 29 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Dividende |
Rechtsfrage: | Sind dem Veräußerer von GmbH-Anteilen vorbehaltene, noch nicht entstandene Dividendenansprüche als Teil des Veräußerungspreises Bestandteil der Gewinnermittlung nach § 17 EStG? |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 09.04.1997 |
Vorinstanz/AZ: | II 322/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1180 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII B 72/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Az.: VIII R 49/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 14.12.1999, VIII R 49/98 |